Verwendungsbestimmungen
Um den VdF-Mehrweg-Pool zu nutzen, muss ein Betrieb Mitglied im Verband der deutschen Fruchtsaft-Industrie e. V. sein. Die Mitgliedschaft kann formlos unter info[a]fruchtsaft.org beantragt werden. Zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag fallen für die Pool-Nutzung von VdF-Seite keine weiteren Kosten an.
Als Grundvoraussetzung für die Nutzung des VdF-Pools muss ein Betrieb die hygienischen Anforderungen an einen Fruchtsaftbetrieb erfüllen sowie im Besitz ordnungsgemäßer Flaschenfüll- und Flaschenreinigungsanlagen sein.
Jeder Pool-Teilnehmer ist für die Pflege des VdF-Mehrweg-Pools verantwortlich. Schadhafte Flaschen und Kästen werden von den Betrieben umgehend aus dem Verkehr genommen. Damit werden die Sicherheit und Qualität des VdF-Mehrweg-Pools gewährleistet.
Nähere Informationen können Sie den VdF-Verwendungsbestimmungen entnehmen: